AGB's können urheberrechtlich geschützt sein

06.08.09

Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fällt so manchem Gründer schwer. Deshalb greifen viele auf bereits bestehende AGB anderer Unternehmen zurück. Hier ist jedoch Vorsicht geboten! Wie das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 U 193/08) jetzt entschied, können AGB grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein und dürfen nur mit Zustimmung des Verfassers verwendet werden.

Im Rahmen eines Berufungsverfahrens hatte das Oberlandesgericht Köln u. a. die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Allgemeine Geschäftsbedingungen urheberrechtlich geschützt sein können. Die Richter befanden, dass AGB gem. § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) als wissenschaftliches Sprachwerk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen können und damit grundsätzlich schützenswert seien. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sie sich konzeptionell und sprachlich von üblichen AGB-Standardfassungen unterscheiden. Dies sei jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Im verhandelten Fall stellten die Kölner Richter die Individualität der AGB fest, sodass deren Übernahme (lediglich die Firmenadresse wurde ausgetauscht) einen unzulässigen Eingriff in das ausschließliche Verwertungsrecht des Verfassers darstellte.

Quelle: startothek

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