Änderung beim Gründercoaching ab 01.07.2008

17.07.08

Wichtige Änderungen beim Gründercoaching in Deutschland, welche zum 01.07.2008 in Kraft getreten sind.

Neuer Bestandteil des Antrags ist jetzt die Unternehmererklärung, mit der der Unternehmer unter anderem Angaben zu bereits erhaltenen Zuschüssen im Zusammenhang mit dem (ehemaligen) KfW Gründercoaching und dem ESF-BA-Coaching machen muss, da diese Zuschüsse zukünftig bei der Förderung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland angerechnet werden müssen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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